Materialien und Links

Im Folgenden finden Sie Informationsmaterialien

  • zum und vom hessischen Förderprogramm Gemeinwesenarbeit
  • aus der Arbeit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit
  • sowie Verlinkungen zu weiteren interessanten Seiten der Gemeinwesenarbeit.

Klicken Sie hierfür bei den entsprechenden Überschriften jeweils rechts auf das plus Zeichen, dann werden Ihnen die Links zu den Informationsmaterialien bzw. externen Webseiten angezeigt. Zur Anmeldung zum Newsletter, sowie dem Archiv gelangen Sie hier.

Verwendungsnachweis und Mittelabruf

Mittelabruf

Unterlagen zur Erstellung des Gesamtverwendungsnachweis:

Unterlagen zur Erstellung des Verwendungsnachweis:

Neues Sachberichtsformular für Anträge ab 2025-2026 (Das neue Sachberichtsformular 2025 f. ist von allen Akteur:innen zu verwenden, die im Jahr 2024 oder 2025 einen GWA-Folgeantrag über das neue Antragsformular gestellt haben.)

Alte Sachberichtsformulare (Förderstandorte, die keinen Folgeantrag für die Jahre 2025 und 2026 über das neue Antragsformular eingereicht haben, arbeiten bis auf Weiteres mit den (alten) Sachberichtsformularen.)

Weitere Informationen zur Sachberichtserstellung und dem Verwendungsnachweis:

Falls Sie die hier bereitgestellten Sachberichtsformulare im .doc- und .docx- Format nicht nutzen können, melden Sie sich bitte bei der Servicestelle Gemeinwesenarbeit.

Antragsstellung

Antrag zum Förderprogramm Gemeinwesenarbeit:

Wenn Sie Interesse an einer Antragstellung für das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit haben, wenden Sie sich gerne an die Servicestelle Gemeinwesenarbeit.

Die Antragsstellung für eine Förderung von Gemeinwesenarbeit erfolgt seit Mitte Februar 2024 über dieses Online-Formular: Link zum Online-Antrag

Außerdem ist jedem Förderantrag eine Projektbeschreibung als Anlage beizufügen. Die Anlage Projektbeschreibung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Anlage Projektbeschreibung

Laut 4.2 des Merkblatts „Fachliche Kriterien des Landesförderprogramms Gemeinwesenarbeit“ kann für hauptamtliche Fachkräfte ohne einschlägige Qualifikation, die eine (1) gleichwertigen Qualifikation in einem artverwandten Studiengang oder einer Ausbildung als Erzieherin/Erzieher und (2) eine spezifische Fachkenntnissen/-kompetenzen oder Qualifikationen in der quartiersbezogenen Gemeinwesenarbeit vorweisen, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Hierfür muss ein Ausnahmeantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Bitte nutzen dazu diese Vorlage: Formular Ausnahmeantrag.

Informationen zur Förderung von Bestandsprojekten, die 2024/2025 auslaufen, sind in diesem Fact Sheet zur Neubewilligung von Bestandsprojekten zu finden. 

 

Dokumentationen von Veranstaltungen der Servicestelle Gemeinwesenarbeit

Alle Veranstaltungsdokumentationen finden Sie im Veranstaltungsarchiv. Über die Suchfunktion können Sie thematisch relevante Dokumentationen suchen.

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen

Mit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert wird, unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur_innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die Servicestelle Gemeinwesenarbeit steht u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.