Materialien und Links

Im Folgenden finden Sie Informationsmaterialien

  • zum und vom hessischen Förderprogramm Gemeinwesenarbeit
  • aus der Arbeit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit
  • sowie Verlinkungen zu weiteren interessanten Seiten der Gemeinwesenarbeit.

Klicken Sie hierfür bei den entsprechenden Überschriften jeweils rechts auf das plus Zeichen, dann werden Ihnen die Links zu den Informationsmaterialien bzw. externen Webseiten angezeigt. Zur Anmeldung zum Newsletter, sowie dem Archiv gelangen Sie hier.

Verwendungsnachweis und Mittelabruf

Mittelabruf

Unterlagen zur Erstellung des Gesamtverwendungsnachweis:

Unterlagen zur Erstellung des Verwendungsnachweis:

Neues Sachberichtsformular für Anträge ab 2025-2026 (Das neue Sachberichtsformular 2025 f. ist von allen Akteur:innen zu verwenden, die im Jahr 2024 oder 2025 einen GWA-Folgeantrag über das neue Antragsformular gestellt haben.)

Alte Sachberichtsformulare (Förderstandorte, die keinen Folgeantrag für die Jahre 2025 und 2026 über das neue Antragsformular eingereicht haben, arbeiten bis auf Weiteres mit den (alten) Sachberichtsformularen.)

Weitere Informationen zur Sachberichtserstellung und dem Verwendungsnachweis:

Falls Sie die hier bereitgestellten Sachberichtsformulare im .doc- und .docx- Format nicht nutzen können, melden Sie sich bitte bei der Servicestelle Gemeinwesenarbeit.

Antragsstellung

Die neue Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen wurde im Februar 2026 veröffentlicht. Sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und bildet ab Inkrafttreten die Grundlage für die Förderung entsprechender GWA-Projekte und kann hier eingesehen werden: Neue Richtlinie GWA ab 2027

In der neuen Förderrichtlinie wird der Antrag auf Förderung von Gemeinwesenarbeit über die digitale Plattform Fisbox eingereicht werden.

Um einen Zugang zur Online-Plattform Fisbox GWA zu bekommen, können Sie ab sofort Ihre Interessensbekundung zur Antragsstellung auf eine GWA-Förderung per E-Mail an fisbox-GWA@hsm.hessen.de übermitteln.

Benennen Sie dafür bitte in Ihrer E-Mail:

  • die antragsstellende Kommune und
  • den Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse der zuständigen Sachbearbeitung, die den Antrag ausfüllen und einreichen wird.

Sie erhalten dann in einer E-Mail-Antwort die Zugangsdaten sowie den Link zu der Online-Plattform Fisbox GWA.

Die Kommunen können im Anschluss innerhalb der Fisbox die, mit der Durchführung des GWA-Projektes, beauftragenden Träger zur kollaborativen Bearbeitung der inhaltlichen Angaben zum Förderquartier einladen.

Die Anträge sind gemäß Ziff. 6.1 der Förderrichtlinie GWA bis spätestens 30. September des dem Maßnahmenbeginn vorausgehenden Kalenderjahres einzureichen.

Der Förderkompasses zum Landesprogramm Gemeinwesenarbeit führt Sie in die fachlichen Kriterien und die inhaltliche Anforderungen sowie die amdinistrativen Grundlagen für geförderte GWA-Projekten in hessischen Kommunen ein.

Die Handbücher erklären Ihnen alle wichtigen Funktionalitäten der Plattform.
Das Handbuch Fisbox GWA – Antragstellung (Kommune) erklärt Ihnen wie Sie als Kommune den Online-Antrag erstellen und einreichen können.
Das Handbuch Handbuch Fisbox GWA – Mitarbeit von Trägern am Antrag (Kommune) erklärt Ihnen wie Sie Projekträger zur Mitarbeit am Online-Antrag einladen können.
Das Handbuch Fisbox GWA – Antragstellung (Träger) erklärt Ihnen wie Sie als Träger die Projektangaben online erfassen können.

Damit Sie sich bereits mit den Inhalten des neuen Antrags auseinandersetzen können, stellen wir ihnen gerne diese vorläufige Projektbeschreibung zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich nur um ein Dokument zu ihrer Vorbereitung, die Inhalte der Projektbeschreibung werden ausschließlich über die Online-Maske abgefragt werden. Die Projektbeschreibung muss nicht separat hochgeladen werden.

 

 

Dokumentationen von Veranstaltungen der Servicestelle Gemeinwesenarbeit

Alle Veranstaltungsdokumentationen finden Sie im Veranstaltungsarchiv. Über die Suchfunktion können Sie thematisch relevante Dokumentationen suchen.

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen

Mit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert wird, unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur_innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die Servicestelle Gemeinwesenarbeit steht u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.