Projektförderung für Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Quartieren für 2024 beantragen

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen (Richtlinie GWA)

Mit der „Richtlinie GWA“ unterstützt das Land Hessen Kommunen mit Stadtteilen und Quartieren, in denen sich soziale Problemlagen häufen, bei der Bearbeitung sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen. Das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist ein Unterstützungsangebot zur Verbesserung der Lebenslagen benachteiligter Menschen. Es fördert die Entwicklung von Quartieren mit besonderen sozialen Bedarfslagen.

Die Förderung von Gemeinwesenarbeit bezieht sich auf ausgewählte Stadtteile und Quartiere, in denen sich besondere soziale Problemlagen aufweisen. Eine Förderung setzt voraus, dass innerhalb einer Gemeinde (auch: Kommune) ein abgegrenzter Bereich benannt werden kann, in dem die soziale Benachteiligung verifizierbar ist. Die Begriffe soziale Problemlagen und soziale Benachteiligung beziehen sich darauf, dass Einzelne oder Gruppierungen eingeschränkten bzw. keinen Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen oder schlechtere Lebensbedingungen haben. Ein Antrag auf Förderung muss eine soziale Benachteiligung bzw. soziale Problemlage für ein ausgewähltes Gebiet (Stadtteil oder Quartier) darlegen und die Auswahl mit entsprechenden Indikatoren begründen.

Wichtiger Hinweis: Der Zuzug von Geflüchteten oder die Auswirkungen des demografischen Wandels stellen per se noch keine besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen im Sinne des Förderprogramms dar.

Für eine Förderung im Landesprogramm Gemeinwesenarbeit ab 2024 ist eine Online-Antragsstellung beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bis zum 31.10.2023 notwendig.

Die Webseite für die Online-Antragstellung ist ab Anfang Oktober freigeschaltet. Den Vordruck für die Anlage zum Förderantrag finden Sie hier

Wir empfehlen Ihnen bereits im Vorfeld einer Antragsstellung die Servicestelle Gemeinwesenarbeit der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte e.V. Hessen zu kontaktieren. Hier erhalten Sie wichtige Hinweise für die Antragsstellung. Sie erreichen die Servicestelle per E-Mail unter gemeinwesenarbeit@lagsbh.de oder telefonisch unter 069/257828-50.

Außerdem stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter:innen im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration unterstützend zur Seite. Eine Kontaktaufnahme ist möglich unter gemeinwesenarbeit@hsm.hessen.de.

Servicestelle Gemeinwesenarbeit

Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V.
Münchener Strasse 48
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069/257828-50
Fax: 069/257828-55
E-Mail: gemeinwesenarbeit@lagsbh.de

Gute Praxis

So kann Gemeinwesenarbeit vor Ort gestaltet werden:

Stadtteilzentrum Bischofsheim in Maintal

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen

Mit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert wird, unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur:innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die Servicestelle Gemeinwesenarbeit steht u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.