Projektförderung für Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Quartieren für 2025 beantragen

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen (Richtlinie GWA)

Die hessische Landesregierung unterstützt Kommunen mit benachteiligten Quartieren durch die Förderung von Gemeinwesenarbeit auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen“ (Richtlinie GWA).

Die Förderung von Gemeinwesenarbeit bezieht sich auf ausgewählte Quartiere, in denen sich besondere soziale Problemlagen zeigen. Voraussetzung ist, dass innerhalb einer Kommune ein abgegrenzter Bereich (Quartier) benannt werden kann, in dem die soziale Benachteiligung verifizierbar ist. Die Begriffe soziale Problemlagen und soziale Benachteiligung beziehen sich darauf, dass Einzelne oder Gruppierungen eingeschränkten bzw. keinen Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen oder schlechtere Lebensbedingungen haben. Ein Förderantrag muss eine soziale Benachteiligung bzw. soziale Problemlage für ein ausgewähltes Gebiet (Quartier) darlegen und die Auswahl mit entsprechenden Indikatoren begründen.

Wichtiger Hinweis: Der Zuzug von Geflüchteten oder die Auswirkungen des demografischen Wandels stellen per se noch keine besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen im Sinne des Förderprogramms dar.

Sofern Sie ein GWA-Projekt ab 2025 umsetzen möchten, ist eine Antragsstellung beim Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales bis zum 31.10.2024 notwendig. Das gilt auch für Förderstandorte, die ein bestehendes GWA-Projekt nach Ende der bewilligten Förderlaufzeit fortsetzen möchten.

 Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Inhalte aus dem Merkblatt „Fachliche Kriterien des Landesförderprogramms Gemeinwesenarbeit“ (Stand 25. März 2024).

Hinweise zum Antragsverfahren:

Die Antragsstellung für eine Förderung von Gemeinwesenarbeit erfolgt seit Mitte Februar 2024 über dieses Online-Formular:

Link zum Online-Antrag

Außerdem ist jedem Förderantrag eine Projektbeschreibung als Anlage beizufügen. Die Anlage Projektbeschreibung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Anlage Projektbeschreibung

Wir empfehlen Ihnen bereits im Vorfeld einer Antragsstellung die Servicestelle Gemeinwesenarbeit der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte e.V. Hessen zu kontaktieren. Hier erhalten Sie wichtige Hinweise für die Antragsstellung. Sie erreichen die Servicestelle per E-Mail unter gemeinwesenarbeit@lagsbh.de oder telefonisch unter 069/257828-50.

Bei administrativen Fragen können Sie außerdem die zuständigen Mitarbeiter:innen im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales  kontaktieren. Diese sind erreichbar über die Mailadresse gemeinwesenarbeit@hsm.hessen.de.

Servicestelle Gemeinwesenarbeit

Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V.
Münchener Strasse 48
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069/257828-50
Fax: 069/257828-55
E-Mail: gemeinwesenarbeit@lagsbh.de

Gute Praxis

So kann Gemeinwesenarbeit vor Ort gestaltet werden:

Stadtteilzentrum Bischofsheim in Maintal

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen

Mit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert wird, unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur:innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die Servicestelle Gemeinwesenarbeit steht u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.