Projektförderung für Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Quartieren für 2027 beantragen

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen (Richtlinie GWA)

Die neue Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen ist nun veröffentlicht und kann hier eingesehen werden: Neue Richtlinie GWA ab 2027.

Sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und bildet ab in Krafttreten die Grundlage für die Förderung entsprechender GWA-Projekte.

Die neue Landesförderung knüpft an bewährte Strukturen an und hat diese stellenweise weiterentwickelt. Unter anderem ist ein neuer  Schwerpunkt „Stärkung demokratischer Teilhabe und Mitgestaltung im Quartier“ hinzugekommen, sowie ein Partizipationsfonds, der gezielt die Partizipation der Menschen in den Quartieren stärken soll.

Weitere Informationen zur Antragsstellung stellen wir Ihnen in Kürze hier auf unserer Website zur Verfügung.

Servicestelle Gemeinwesenarbeit

Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V.
Münchener Strasse 48
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069/257828-50
Fax: 069/257828-55
E-Mail: gemeinwesenarbeit@lagsbh.de

Gute Praxis

So kann Gemeinwesenarbeit vor Ort gestaltet werden:

Stadtteilzentrum Bischofsheim in Maintal

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen

Mit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert wird, unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur_innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die Servicestelle Gemeinwesenarbeit steht u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.