Verwendungsnachweis 2018
Bis zum 31. März 2019 müssen die Verwendungsnachweise für das Jahr 2018 abgegeben werden. Zu Ihrer Unterstützung finden Sie hier die entsprechenden Formulare.
Der Verwendungsnachweis besteht aus folgenden Komponenten:
- zahlenmäßiger Nachweis in Form des einfachen Verwendungsnachweises (hier finden Sie das Formular)
- inhaltlicher Sachbericht (Formular und die überarbeitete Ausfüllhilfe)
- Arbeitsverträge (Stellenbeschreibungen) sowie Honorarverträge, wenn diese dem HMSI noch nicht vorgelegt wurden
- Journal
Der Verwendungsnachweis ist mit allen oben genannten Komponenten bis zum 31. März 2019 beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration einzureichen.
Darüber hinaus ist der Sachbericht ebenfalls zum 31. März 2019 per E-Mail die GWA-Servicestelle zu senden.
Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen.
Mit der Koordinierungsstelle GWA, die im Rahmen der Richtlinie gefördert wird, unterstützt die LAG die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur_innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die LAG steht als Servicestelle u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.