Projektförderung für Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Quartieren für 2027 beantragen

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen (Richtlinie GWA)

Die neue Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen wurde im Februar 2026 veröffentlicht. Sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und bildet ab Inkrafttreten die Grundlage für die Förderung entsprechender GWA-Projekte und kann hier eingesehen werden: Neue Richtlinie GWA ab 2027

In der neuen Förderrichtlinie wird der Antrag auf Förderung von Gemeinwesenarbeit über die digitale Plattform Fisbox eingereicht werden.

Um einen Zugang zur Online-Plattform Fisbox GWA zu bekommen, können Sie ab sofort Ihre Interessensbekundung zur Antragsstellung auf eine GWA-Förderung per E-Mail an fisbox-GWA@hsm.hessen.de übermitteln.

Benennen Sie dafür bitte in Ihrer E-Mail:

  • die antragsstellende Kommune und
  • den Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse der zuständigen Sachbearbeitung, die den Antrag ausfüllen und einreichen wird.

Sie erhalten dann in einer E-Mail-Antwort die Zugangsdaten sowie den Link zu der Online-Plattform Fisbox GWA.

Die Kommunen können im Anschluss innerhalb der Fisbox die, mit der Durchführung des GWA-Projektes, beauftragenden Träger zur kollaborativen Bearbeitung der inhaltlichen Angaben zum Förderquartier einladen.

Die Anträge sind gemäß Ziff. 6.1 der Förderrichtlinie GWA bis spätestens 30. September des dem Maßnahmenbeginn vorausgehenden Kalenderjahres einzureichen.

Der Förderkompass zum Landesprogramm Gemeinwesenarbeit führt Sie in die fachlichen Kriterien, die inhaltlichen Anforderungen sowie die administrativen Grundlagen für geförderte GWA-Projekte in hessischen Kommunen ein.

Die Handbücher erklären Ihnen alle wichtigen Funktionalitäten der Plattform. Die online verfügbaren Handbücher werden stets zeitnah angepasst, wenn es Anpassungsbedarfe gibt. 

Das Handbuch Fisbox GWA – Antragstellung (Kommune) erklärt Ihnen, wie Sie als Kommune den Online-Antrag erstellen und einreichen können.
Das Handbuch Handbuch Fisbox GWA – Mitarbeit von Trägern am Antrag (Kommune) erklärt Ihnen, wie Sie Projektträger zur Mitarbeit am Online-Antrag einladen können.
Das Handbuch Fisbox GWA – Antragstellung (Träger) erklärt Ihnen, wie Sie als Träger die Projektangaben online erfassen können.

Eine weitere Hilfestellung für die erfolgreiche Nutzung der Fisbox bieten wir Ihnen mit diesem Anleitungsvideo zur Fisbox an. In dem Video werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung begleitet. Hinweis: Es handelt sich um eine Anleitung auf Basis der Testversion der Fisbox. Aktuelle Änderungen werden im Video gekennzeichnet.

Damit Sie sich bereits mit den Inhalten des neuen Antrags auseinandersetzen können, stellen wir ihnen gerne diese vorläufige Projektbeschreibung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich nur um ein Dokument zu ihrer Vorbereitung, die Inhalte der Projektbeschreibung werden ausschließlich über die Online-Maske abgefragt werden. Die Projektbeschreibung muss nicht separat hochgeladen werden.

Die Servicestelle GWA bietet, im Zuge der Antragstellung für die Förderung von Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen ab 2027 außerdem fachliche-konzeptionelle Beratungen für interessierte Standorte an.

Falls Sie Fragen zu der inhaltlichen Ausgestaltung ihres GWA-Projektes, den Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und gelingende Umsetzung des GWA-Projektes, sowie methodischen Ansätzen zur Förderung der Partizipation und Selbstorganisation von Menschen in benachteiligten Quartieren haben, können Sie sich gerne bei den Referent:innen der Servicestelle Gemeinwesenarbeit melden.

Erreichbar ist die Servicestelle unter der E-Mail-Adresse: gemeinwesenarbeit@lagsbh.de oder unter der Telefonnummer: 069/257828-50

Bei Fragen zur Antragstellung und zur Fisbox wenden Sie sich bitte an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales: fisbox-GWA@hsm.hessen.de

Servicestelle Gemeinwesenarbeit

Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V.
Münchener Strasse 48
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069/257828-50
Fax: 069/257828-55
E-Mail: gemeinwesenarbeit@lagsbh.de

Gute Praxis

So kann Gemeinwesenarbeit vor Ort gestaltet werden:

Stadtteilzentrum Bischofsheim in Maintal

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen

Mit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert wird, unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur_innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die Servicestelle Gemeinwesenarbeit steht u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.